T1-Feuerwerk
1. Gesetzliche Einordnung
Produkte der Kategorie T1 sind gemäß § 3a SprengG „pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater“. Im Gegensatz zur Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) ist die Abgabe und Verwendung ganzjährig an Personen über 18 Jahre erlaubt.
2. Die Zweckgebundenheit (Wichtig!)
T1-Feuerwerk darf laut Gesetz nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Ein „Vergnügungszweck“ (wie einfaches Silvester-Geknalle) reicht rechtlich nicht aus. Zulässige Zwecke sind:
- Show-Effekte & Vorführungen: Hierzu zählen z.B. Gender Reveals, Hochzeitsinszenierungen oder Bühnenshows.
- Foto- und Filmaufnahmen: Für gewerbliche oder künstlerische Zwecke.
- Technische Simulationen: z. B. für Übungen von Rettungskräften.
3. Anzeigepflicht nach § 23 Abs. 3 der 1. SprengV
- Gewerbliche Nutzung: Wer T1-Feuerwerk im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (z. B. Eventagentur, Profi-Fotograf) verwendet, muss dies der zuständigen Behörde (meist Ordnungsamt oder Gewerbeaufsicht) mindestens zwei Wochen vorher schriftlich anzeigen.
- Private Nutzung: Im rein privaten Bereich auf befriedetem Besitztum (eigener Garten) entfällt diese zweiwöchige Anzeigefrist in der Regel, sofern die Verwendung keine öffentliche Gefahr darstellt. Dennoch: Lokale Brandschutzverordnungen können die Verwendung in bestimmten Zonen (Altstädte, Waldnähe) einschränken.
4. Sicherheitsabstände & Auflagen
Die Zulassung durch die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) oder eine vergleichbare europäische Stelle (CE-Kennzeichen) legt Schutzabstände fest.
- Der Verwender ist verpflichtet, die auf dem Etikett aufgedruckten Abstände zu Personen und brennbaren Materialien einzuhalten.
- Bei Rauchfeuerwerk ist besonders auf die Windrichtung zu achten, um eine Belästigung Dritter oder Sichtbehinderungen im Straßenverkehr zu vermeiden.
5. Lagerung
Privatpersonen dürfen in nicht bewohnten Räumen (z. B. Garage, Keller) begrenzte Mengen lagern (meist bis zu 10 kg Nettoexplosivstoffmasse bei 1.4G). Achte darauf, dass das Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort gelagert wird, der für Kinder und Unbefugte unzugänglich ist. Vermeide offenen Flammen oder Hitzequellen in der Nähe.